Graduierungen
Das Graduierungssystem der Aikido Föderation Deutschland ist, entsprechend dem traditionellen japanischen Graduierungssystem im Aikido, in Kyu-Grade (jap. Mudansha) und Dan-Grade (jap. Yudansha) unterteilt.
Alle Informationen zu den Inhalten und der Organisation der Kyu- und Dan-Prüfungen sind auf der Seite Downloads zu finden unter der Rubrik „Prüfungsprogramm Aikido Föderation Deutschland“. Die dort vorliegenden Download-Verlinkungen führen zum öffentlichen Bereich der neuen AiFD-Cloud und werden auf dem aktuellen Stand gehalten.
Prüfungen
Die Kyu-Prüfungen innerhalb der Aikido-Föderation Deutschland e. V., werden durch den jeweiligen Lehrer / die jeweilige Lehrerin im Rahmen des eigenen Dojos abgenommen. Dan-Prüfungen bis zum 4. Dan werden auf zentralen oder dezentralen Prüfungsevents abgenommen. Zentrale Prüfungen werden zweimal pro Jahr vom Prüfungssekretariat der AiFD organisiert. Dezentrale Prüfungen werden jeweils durch ein Dojo der AiFD ausgerichtet, vorausgesetzt, das Dojo hat auch eigene Prüflinge. In beiden Fällen werden die Prüfungen von einer dreiköpfigen Prüfungsjury abgenommen. Den Vorsitz der Prüfungsjury übernimmt jeweils ein Mitglied des Grading Committees.
Die Prüfungsberechtigung für Kyu- bzw. Dan-Prüfungen ist durch die Prüferlizenzordnung geregelt. Als Grundlage sowohl für die Kyu-, als auch für die Dan-Prüfungen gilt das Prüfungsprogramm der Aikido-Föderation Deutschland. Für alle innerhalb der Aikido-Föderation erworbenen Dan-Graduierungen wird automatisch eine Anerkennung durch den Aikikai Tokio veranlasst.
Kyu-Grade
Die erste Graduierung und damit der Einstieg in das Graduierungssystem ist der 5. Kyu. Der 2. Kyu berechtigt zum Tragen des Hakama (traditioneller japanischer Hosenrock). Wer den Hakama trägt, ist aus der Stufe des Anfängers/der Anfängerin herausgewachsen. Damit verbunden ist allerdings auch die Verantwortung, die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen an die weniger Erfahrenen weiterzugeben.
Dan-Grade
Der erste Dan berechtigt zum Tragen eines schwarzen Gürtels zusammen mit dem Hakama. Er entspricht nicht, wie häufig angenommen, einer Meisterschaft im Aikido, sondern bedeutet lediglich, dass sein/e Träger:in die technische Struktur des Aikido kennt und alle Grundtechniken sauber zeigen kann.
Der erste Dan-Grad sollte erst dann vergeben werden, wenn der/die Schüler:in in der Lage ist zu erkennen, dass mit der körperlich-technischen Übung auch ein Weg (jap. Do) des persönlichen Wachstums verbunden ist.
FAQ Dan-Prüfungen
Wie oft finden Dan-Prüfungen vor einer Jury der Aikido Föderation Deutschland statt?
Zurzeit finden zweimal im Jahr zentrale Dan-Prüfungen statt, in der Regel im Mai und November. Darüber hinaus gibt es eine unbestimmte Anzahl von dezentralen Prüfungen. Die genauen Termine und der Ort werden auf dieser Homepage unter Lehrgänge rechtzeitig bekannt gegeben.
Wie kann ich mich zur Dan-Prüfung anmelden?
Die Anmeldung zur Dan-Prüfung erfolgt mit dem Anmeldeformular beim Sekretariat der Aikido-Föderation Deutschland e. V.. Es ist darauf zu achten, dass die Voraussetzungen eingehalten werden und eine Empfehlung des Lehrers/der Lehrerin (Unterschrift) vorliegt. Anmeldeschluss zur Prüfung ist in der Regel 6 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstag. Bitte die Angaben auf dem Anmeldeformular beachten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um zur Dan-Prüfung zugelassen zu werden?
Die Mitgliedschaft in der Aikido-Föderation Deutschland e. V. seit mindestens zwei Jahren, die Unterschrift eines/einer von der Aikido-Föderation Deutschland anerkannten Lehrers/einer anerkannten Lehrerin und die Einhaltung der Mindestübungszeiten. Diese sind, 75 Trainingstage für den 1. Dan (min. 1 Jahr), 200 Trainingstage für den 2. Dan (min. 2 Jahre), 300 Trainingstage für den 3. Dan (min. 3 Jahre) und 400 Trainingstage für den 4. Dan (min. 4 Jahre) seit der letzten Prüfung. Außerdem muss im Zeitraum von einem Jahr vor der Prüfung ein Regionallehrgang der Aikido Föderation Deutschland besucht werden (Termine siehe unter Lehrgänge).
Sollte die aktuelle Graduierung nicht innerhalb der Aikido Föderation Deutschland e. V. erworben worden sein, muss diese zuvor durch das Prüfungssekretariat anerkannt werden. Dazu bitte rechtzeitig mit dem Prüfungssekretariat (Arthur Schmidt, Köln) in Kontakt treten.
Welche Unterschiede gibt es bei der Prüfung zum 4. Dan?
Alle Prüfungen vom 1. bis 4. Dan werden nach dem selben Muster abgenommen. Beim 4. Dan soll zusätzlich noch eine Präsentation von einem eigenen Aikidob-Thema gezeigt werde. z. B. Kaeshi waza, Futari dori, Taninzu gake, Renzoku waza, Henka waza, Jiyū waza, Aiki ken, Aiki jō
Wird meine Aikido Föderation Deutschland-Graduierung auch durch den Aikikai Tokio anerkannt??
Seit dem 21.05.2006 werden, gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung der Aikido Föderation, alle innerhalb der Aikido Föderation Deutschland erworbenen Dan-Graduierungen automatisch zur Anerkennung beim Aikikai Tokio eingereicht. Entsprechende Anweisungen für die Anmeldung zur Dan-Prüfung finden sich auf dem Anmeldeformular. Das Anmeldeformular zur Dan-Prüfung steht auch unter Downloads auf dieser Homepage bereit.
Was kostet meine Dan-Prüfung?
Aktuell gilt: 1. Dan = 150€ / 2. Dan = 180€ / 3. Dan = 260€ / 4. Dan = 350€. Die Beträge sind jeweils vor der Prüfung auf das Konto der Aikido-Föderation Deutschland. V. zu überweisen. Die Bankverbindung der Aikido-Föderation findet sich im Anmeldeformular. In der Prüfungsgebühr ist die Anerkennung durch das Aikikai-Hombudojo in Tokio bereits enthalten. Bei nicht bestandener Prüfung wird die Gebühr erstattet.
Diese Liste wird kontinuierlich ergänzt und aktualisiert. Sollten darüber hinaus noch Fragen offen bleiben, wenden Sie sich bitte direkt an ein Mitglied des Prüfungssekretariats.