Graduierungen

 

FAQ Dan-Prüfungen

FAQ Prüfungen

Wie oft finden Prüfungen zum 1. - 3. Dan vor einer Jury der AFD statt?
Zur Zeit gibt es zwei mal im Jahr Prüfungen, in der Regel im Mai und November. Die genauen Termine und der Ort werden auf dieser Homepage unter "News" und "Lehrgänge" rechtzeitig bekannt gegeben.

Wie kann ich mich zur Dan-Prüfung anmelden?
Die Anmeldung zur Dan-Prüfung erfolgt mit dem Anmeldeformular beim Sekretariat der AFD. Es ist darauf zu achten, dass die Wartezeiten eingehalten werden und eine Empfehlung des Lehrers (Unterschrift) vorliegt. Anmeldeschluß zur Prüfung ist 6 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstag.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um zur Danprüfung zugelassen zu werden?
Die Mitgliedschaft in der AFD seit mindestens zwei Jahren, die Unterschrift eines von der AFD anerkannten Lehrers und die Einhaltung der Mindestwartezeiten. (Ein Jahr für den 1. Dan, zwei Jahre für den 2. Dan, drei Jahren für den 3. Dan und 4 Jahre für den 4. Dan) seit der letzten Prüfung. Außerdem muss im Zeitraum von einem Jahr vor der Prüfung ein Regionallehrgang der AFD besucht werden (siehe auch Prüfungsordnung). Sollte die aktuelle Graduierung nicht innerhalb der AFD erworben worden sein, muss diese zuvor durch die Prüfungskommission anerkannt werden. (Antrag auf Dan-Anerkennung). Dazu bitte rechtzeitig mit der Prüfungskommission in Kontakt treten.

Welche Unterschiede gibt es bei der Prüfung zum 4. Dan?
Die 4. Dan-Prüfung wird von den Shihan der AFD, Seishiro Endo Sensei und Christian Tissier Sensei, im Rahmen ihrer Lehrgänge in Deutschland abgenommen. Hierbei steht es dem Anwärter frei einen der beiden Shihan zu wählen, bei dem er die Prüfung ablegen möchte. Der angestrebte Prüfungstermin ist mindestens 2 Monate im Voraus der Prüfungskommission anzuzeigen.

Wie erfolgt die Anmeldung zur Prüfung zum 4. Dan?
Die Anmeldung erfolgt analog zum 1.,2.,3.Dan mittels Anmeldeformular. Die Mindestwartezeit beträgt für den 4. Dan 4 Jahre. Nach erfolgter Anmeldung wird der jeweilige Shihan durch die Prüfungskommission informiert. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Shihan die Prüfung zu dem angestrebten Zeitpunkt ablehnt, wenn er der Ansicht ist, dass der Anwärter noch nicht reif genug ist. Die Anmeldung sollte mindestens 2 Monate vor Prüfungstermin erfolgen.

Wird meine AFD-Graduierung automatisch durch den Aikikai Tokio anerkannt?
Seit dem 21.05.2006 werden, gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung der AFD, alle innerhalb der AFD erworbenen Dan-Graduierungen automatisch zur Anerkennung beim Aikikai Tokio eingereicht. Entsprechende Anweisungen für die Anmeldung zur Dan-Prüfung finden sich auf dem Anmeldeformular. Das Anmeldeformular zur Dan-Prüfung steht auch unter Downloads auf dieser Homepage bereit.

Was kostet meine Dan-Prüfung?
Aufgrund der Kursschwankungen des Yen wird der Preis für die Dangrade jedes Jahr neu festglegt. Für 2010 gilt: 1. Dan = 160 € / 2. Dan = 170 € / 3. Dan = 250 € / 4. Dan = 330 € Die Beträge sind jeweils vor der Prüfung auf das Konto der Aikidoföderation zu überweisen. Die Bankverbindung der Aikidoföderation findet sich im Anmeldeformular. In der Prüfungsgebühr ist die Anerkennung durch das Aikikai-Hombudojo in Tokio bereits enthalten. Bei nicht bestandener Prüfung wird die Gebühr erstattet.

Diese Liste wird ständig ergänzt und vervollständigt. Sollten darüber hinaus noch Fragen offen bleiben, wenden Sie sich bitte direkt an ein Mitglied der Prüfungskommission.